Sicher wurden auch Sie am letzten Donnerstag von der Ankündigung der Änderung zur Mehrwertsteuer in Deutschland zum 1. Juli 2020 in den Medien überrascht. Nachdem Sie sicher als Verbraucher in Deutschland dieser Ankündigung etwas Positives abgewinnen können, schlägt auch ihr „Buchhalterherz“ etwas höher. Was wird in der Buchhaltung passieren, welche Auswirkungen wird es auf die Geschäftspolitik haben, und was muss nun in der Software umgestellt werden. Anwender der Sage Office Line, die schon 2006 mit der Software gearbeitet haben, kennen sicher das Prozedere einer Mehrwertsteuerumstellung und wissen, dass es ein wenig mehr als nur das Ändern der Zahlen von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5% ist.
Die Sage 100 kann diese Umstellung schon jetzt abbilden. Sage wird sicher die nächsten Tage recht intensiv nutzen, um mittels Assistenten und Anleitungen hier tatkräftige Unterstützung zu leisten. Trotzdem ist es nicht nur ein Softwareproblem, sondern auch ein Thema in Ihren Abläufen und damit können Sie sich schon sofort beschäftigen. Kommen dann die Umstellungsszenarien, sind Sie schon gewappnet.
Da ich schon recht intensiv in der Umstellung 2006 involviert war, kann ich Ihnen versichern, dass eine Strukturierung der Umstellungsthemen helfen kann. Ich möchte Ihnen in den folgenden Bereichen ein paar Fragen mitgeben, die es sicher in den nächsten Tagen zu klären gibt, und die dann auch mit der Softwareänderung einhergehen:
Kassenlösungen
- Kann in Ihrer Kassenlösung eine Änderung der Mehrwertsteuersätze durch Sie vorgenommen werden oder wird ein Techniker benötigt?
- Wie werden Kassenlosungen ab der Umstellung gebucht?
- Müssen Artikel neu ausgepreist und etikettiert werden?
- Sind neue Preislisten notwendig?
Warenwirtschaft
- Gibt es Angebote, die erst nach dem 1.7. übernommen werden – sind Szenarien der Steueränderungen durchdacht?
- Wie werden Anzahlungsrechnungen mit Leistungen nach dem 1.7. verrechnet?
- Gibt es Auftragsbestätigungen, die nach dem 1.7.2020 verrechnet werden?
- Wie werden Rechnungen erstellt, die sich auf Leistungen von Vormonaten beziehen?
- Haben wir Wartungs- oder Dienstleistungsverträge und wie sind diese zu berechnen?
- Was passiert mit Stornorechnungen nach dem 1.7. für Rechnungen aus den Vormonaten?
- Wie verfahren Sie mit Bestellungen und Einkäufen bis zum 1.7.2020?
- Habe ich Preislisten, die ich anpassen muss?
Rechnungswesen
- Werden wir einen neuen Steuercode für die 16% bzw. 5% nutzen oder werden wir den alten Steuercode ändern?
- Welchen Sachkonten ist ein fester Steuercode hinterlegt und wie werden diese dann weiter genutzt?
- Wie werden die Geschäftsvorfälle im 2. Halbjahr gebucht, wenn Sie sich auf den Leistungszeitraum des 1. Halbjahres beziehen?
- Kann ich mit meiner Softwareversion die neue Umsatzsteuervoranmeldung an ELSTER übergeben?
- Habe ich genügend „Freiräume“ im Sachkontenplan für die Arbeit mit Erlöscodes?
- Welche Sachkonten werden für die Zeit der Steueränderung benötigt und wie werden diese in die Bilanzauswertungen eingegliedert?
Sie sehen, die vermeintlich kleine Pressenotiz zur Änderung der Mehrwertsteuer für den Zeitraum 1. Juli bis 31.12.2020 zieht einen Menge neuer Überlegungen nach sich. Noch (Stand 07.06.2020) sind keine Verordnungen oder Erlässe zur Umsetzung verfügbar. Die Kontenvorschläge seitens der DATEV werden auch erwartet und sicher dann auch in der Umsetzung in der Software berücksichtigt.
Hallo zusammen,
warum ist es bei SAGE 100 nicht möglich, eine als Buchungserleichterung hinterlegte Steuervorgabe in den Sachkonten Stichtags bezogen zu verändern bzw. zu löschen?
Hallo Herr Schindler,
genau können Ihnen das wohl nur die Kollegen der Sage Software sagen.
Was sich in Ihren Augen vielleicht als Buchungserleichterung darstellt ist aber keine. Im Sachkontenstamm sollten Sie eigentlich hinterlegen, steuerfrei, Normalsatz oder ermässigter Satz. Beim Kunden/Lieferanten wird das Steuergebiet hinterlegt und das „matchen“ erfolgt in der Steuerklasse. Normalsatz trifft Inland und schon kommt 101 (Beispiel aus dem Demomandanten). Und wenn sich nun die Mehrwertsteuer ändern, ermittelt das Programm die 401 (Demomandant) ab 1.7.2020. Voraussetzung: Man hat keine feste Steuervorgabe hinterlegt. Eine feste Steuervorgabe ist nur dann sinnvoll, wenn man wirklich mit keinem anderen Steuercode auf dem Konto buchen will – das kann man auch nicht mehr ändern. Somit müssen Sie jetzt für die Mehrwertsteueränderung neue Konten anlegen.
Viele Grüße
Jörn Lange