Jedes Jahr im November/Dezember beginnt die Zeit des Anlegens von neuen Geschäftsjahren in der Sage 100 und die Frage unserer Kunden „Wie war das noch mal – die Geschäftsjahresanlage?“ Warum also nicht mal einen Blogeintrag zu diesem Thema, um Ihnen diese jährliche Arbeit zu beschreiben.
Grundsätzliches
- Die Anlage eines neuen Geschäftsjahrs kann jederzeit vorgenommen, aber nicht rückgängig gemacht werden.
- Es kann nur das älteste Geschäftsjahr im Administrator gelöscht werden.
- Die Neuanlage bezieht sich immer auf Warenwirtschaft und Rechnungswesen.
- Die Anlage eines neuen Geschäftsjahres kann (Berechtigungen vorausgesetzt) über den Jahresabschluss im Rechnungswesen oder beim Einstieg in die Warenwirtschaft bzw. in das Rechnungswesen erfolgen.
- Auch wenn Sie nur die Warenwirtschaft einsetzen, muss ein neues Geschäftsjahr angelegt werden.
- Es können beliebig viele Geschäftsjahre genutzt werden.
Führen Sie vor der Anlage eines neuen Geschäftsjahres daher immer eine Datensicherung durch!
Neues Geschäftsjahr anlegen über den Saldenvortrag
Über den Aufruf Jahresabschluss ->Saldenvortrag erhalten Sie eine Meldung, dass das neue Geschäftsjahr noch nicht angelegt ist – bestätigen Sie die Neuanlage.
Im ersten Dialog können Sie festlegen, ob der Geschäftsjahresbeginn vorverlegt wird. Dies sollten Sie nur bestätigen, wenn Sie eine Änderung der Geschäftsjahre vornehmen wollen.
Die Bezeichnung des Geschäftsjahres können Sie eingeben, dies wird vor allem bei Abweichungen zwischen Geschäftsjahr und Kalenderjahr vorgenommen. Beachten Sie, dass in der Sage 100 intern (z.B. bei Belegnummern in der Warenwirtschaft) immer die interne Jahreszahl und nicht der hier eingegeben Text verwendet wird.
Die Anzahl der Buchungsperioden kann pro Geschäftsjahr verändert werden. Unterschieden wird zwischen den operativen und den Jahresabschlussperioden. Die operativen Perioden (12 oder 4) können für Periodenvergleiche herangezogen werden. Sie können insgesamt bis zu 99 Jahresabschlussperioden festlegen und diese z.B. getrennt für die eigenen Jahresabschlussbuchungen und für die Buchungen vom Steuerberater nutzen.
Sie können auch pro Geschäftsjahr die Besteuerungsart ändern. Achten Sie darauf, dass es hier vor allem buchhalterische Änderungen mit den vorhandenen Offenen Posten gibt. Daher sollten Sie diese Änderung immer nur mit dem Steuerberater absprechen. Vorschlagswert ist die bisherige Besteuerungsart. Eine unterjährige Änderung kann man nicht vornehmen.
Nur wenn in Ihrer Lizenz zum Rechnungswesen die Anlagenbuchhaltung vorhanden ist (Versionen Professional oder Enterprise), haben sie folgende Auswahl. Sie können bei der Anlage des neuen Geschäftsjahres entscheiden, ob die Abschreibungen auf Anlagensammelkonten oder Wertberichtigungskonten erfolgen sollen. Dies bedeutet, ob die Werte der Anlagen durch Abschreibung minimiert werden oder ob diese gleich bleiben und Wertberichtigungskonten bebucht werden. Diese Einstellung wird aus dem Vorjahr vorgeschlagen und kann nicht unterjährig verändert werden.
Im letzten Dialogfenster können Sie die Eröffnung des Geschäftsjahres bestätigen. Über Nein werden alle zuvor getätigten Angaben verworfen und Sie können zu einem späteren Zeitpunkt das Geschäftsjahr eröffnen.
Geschäftsjahr anlegen beim Programmstart
Diese Anlagemöglichkeit wählen Sie, wenn Sie keine Lizenz des Rechnungswesens einsetzen.
Beim Programmstart wählen Sie die Option Weiter bist Sie zur Eingabe des Buchungsdatums kommen. In dieser Maske können Sie nicht nur die vorhandenen Geschäftsjahre auswählen, sondern auch ein neues Geschäftsjahr anlegen.
Der Ablauf der Anlage eines neuen Geschäftsjahres ist identisch zur vorhergehenden Beschreibung beim Saldenvortrag im Rechnungswesen. Ein neu angelegtes Geschäftsjahr steht Ihnen dann als Auswahl zur Verfügung: