Die elektronische Übermittlung von Rechnungen an den Bund der Republik Österreich ist ab dem 1. Jänner 2014 für die Vertragspartner im Waren- und Dienstleistungsbereich verpflichtend. Das Programm SEP e-Rechnung unterstützt Sie dabei, direkt aus der Belegerfassung der Sage 100 heraus eine Rechnung in elektronischer Form zu erstellen, diese abzuspeichern bzw. direkt nach der Belegspeicherung über einen Webservice an das E-Gouvernement der Republik Österreich zu übermitteln.
Die Übergabe an das Unternehmensportal zur Einbringung der E-Rechnung kann auf 2 Arten erfolgen:
- Direkt beim Speichern einer Rechnung wird diese über einen Webservices in das Unternehmerportal übergeben,
- man erstellt eine Rechnung und exportiert diese zu einem späteren Zeitpunkt. Anschließend überträgt man diese manuell oder über ein WebService an das Unternehmerportal
Beide Möglichkeiten können von Ihnen genutzt und die Übertragungswege jederzeit geändert werden.
Konfiguration
Im Administrationsbereich legen Sie die Grundlagen für den Versand der e-Rechnung fest. Neben der Eingabe eines Exportpfades können Sie auch den Benutzer und das Passwort für den Webservices hinterlegen. Die Adressen für die Übergabe (auch für einen Test) sind bereits vorbelegt.
Rechnung erstellen
Eine e-Rechnung wird wie eine normale Rechnung erfasst. Um bei Kunden vorab festzulegen, dass man eine e-Rechnung schicken möchte, kann man bereits im Kundenstamm das Kennzeichen für eine derartige Rechnungserstellung hinterlegen. Dieses Kennzeichen wird dann in den Beleg übernommen. Dort kann es aber jederzeit ein- und ausgeschaltet werden.
Mit diesem Kennzeichen wird beim Speichern des Beleges eine Überprüfung vorgenommen, ob die Felder Ihr Zeichen und Ihre Belegnummer ordnungsgemäß gefüllt wurden. Es wird geprüft, ob Werte in den Feldern vorhanden sind. Ohne diese Eingaben kann der Beleg nicht gespeichert werden – eine Hinweismeldung erhalten Sie ggf. dazu:
Haben Sie eine sofortige Übertragung mittels WebService hinterlegt, so wird diese Rechnung mit dem Speichern an das Unternehmerportal übergeben. Damit gilt sie als eingebracht.
e-Rechnung Export
Wenn Sie ohne sofortige Übertragung arbeiten, können Sie die e-Rechnung manuell erstellen und im Exportverzeichnis ablegen. Dazu nutzen Sie die Exportfunktion:
Auch hier können Sie eine sofortige Übertragung mittels Webservice aktivieren.
Protokoll
Über das Protokoll können Sie die erstellten und eingereichten e-Rechnungen einsehen. Sollte die Einreichung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, so sehen Sie im Protokoll auch die Meldung warum es ggf. zu keiner erfolgreichen Übertragung gekommen ist.
Das Programm SEP e-Rechnung können Sie für die Sage 100 mit den neuen und alten Masken nutzen. Eine Demoversion steht Ihnen zeitlich begrenzt kostenlos zur Verfügung.