Mehrwertsteueränderung 2021 in Deutschland – der Weg zurück in die 19% bzw. 7%

Auch wenn der eine oder andere Konsument gerade in den letzten Tagen gedacht hat, dass der Mehrwertsteuersatz von 16% und 5% weiter verlängert wird, so ist es kurz vor dem Jahresende an der Zeit, der Tatsache ins Auge zu schauen, dass wir in Deutschland wieder die alten Steuersätze ab 1.1.2021 erhalten. Der Konsument findet es vielleicht schade, der Softwareentwickler überlegt, und die Buchhalterin im Unternehmen grübelt wie man es alles wieder zurückstellen kann. Auch ich habe mich gefragt, wie es diese „Rolle Rückwärts“ in der Software geben wird und da muss ich den Entwicklern der Sage 100 schon ein Kompliment machen. Es ist in der Version 9.0.1 und der 8.1 kein Problem und in wenigen Handgriffen gemacht. 

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für die Umstellung ist,  dass Sie zum 1.Juli 2020 mit einem bzw. mehreren  neuen Steuercodes angefangen haben. Sie haben damals die Anlage von neuen Steuercode vorgenommen, neue Sachkonten angelegt und auch die Steuerklassen geändert. In den aktuellen Sage 100 Versionen 9.0.1 und 8.1 (führen Sie die Liveupdates durch!) können Sie durch eine Änderung in den Steuercodes den alten Zustand der Steuersätze von 19% und 7% wieder herstellen. In den älteren Versionen muss hier gerade in der Übergangsphase aufgepasst werden, weil die Automatik nicht greift.

Zu den Voraussetzungen zählt auch, dass Sie die alten Sachkonten zu den Erlösen und Aufwendungen inkl. den Steuerkonten wieder nutzen. Dies ist übrigens auch eine Empfehlung der DATEV.

Das war zum 1. Juli 2020

Mit der Umstellung auf die neuen Steuersätze zum 1. Juli 2020 haben wir in den alten Steuersätzen die neuen Steuercodes inkl. dem Datum hinterlegt:

Gleichzeitig haben wir die Steuerklasse angepasst, damit der neue Steuercode bei der Ermittlung über das Steuergebiet genommen wird.

Natürlich haben Sie noch Sachkonten angelegt, neue Festkonten zugeordnet und die Umsatzsteuervoranmeldungskennzeichen zugeordnet.

Was ist nun zu tun?

Damit wir die alten Steuersätze und die Sachkonten wieder nutzen können, benötigen wir den Rückweg vom Steuercode 401 auf den Steuercode 101 (Beispiel Demomandant):

In den Stammdaten des Steuercodes 101 (also dem ursprünglichen Steuercode) gibt es nun die Möglichkeit, den Zeitraum der Ersetzung zu begrenzen:

Hier müssen Sie hinterlegen, dass Sie den alten Steuercode wieder verwenden wollen und zu welchem Zeitpunkt es erfolgen soll. Geben Sie auch in allen anderen alten Steuercodes (§13, ig. Lieferungen, Bauleistungen, EU sonst. Leistungen, Übergang der Steuerschuld…) jeweils die Auswahl SC erneut verwenden – ja und das Datum 1.1.2021 ein.

Ändern Sie nichts am neu angelegten Steuercode für die 16% oder 5%.

Auch die Steuerklassenzuordnung wird weiterhin so bleiben. Ändern Sie in diesem Bereich nicht die Hinterlegung von 401 (Demomandant), da die Änderung nach dem 1.1.2021 automatisch berücksichtigt wird.

Mit dieser Einstellung haben Sie die alten Steuersätze und auch die Zuordnung zu den Festkonten und Umsatzsteuerkonten wieder aktiviert. Die Zeit der geringeren Steuersätze ist aus buchhalterischer Sicht damit beendet.

Welche Prüfungen sollten Sie noch vornehmen:

  • Sind eventuell Konten mit dem alten und nun wieder aktuellen Steuersatz auf Buchungssperren gesetzt?
  • Wenn Sie die Daten an die DATEV übergeben, müssen Sie die Steuertransformation zum 1.1.2021 manuell umstellen. Übergeben Sie vorher alle Buchungen aus 2020.

Was passiert in der Warenwirtschaft?

Belege im Verkaufsbereich, die im 2. Halbjahr 2020 angelegt wurden, haben standardmäßig den Steuercode 401 – 16%. Werden diese Belege im Jahr 2021 weiterverarbeitet (z.B. aus einer Auftragsbestätigung wird eine Lieferung und Rechnung) so ändert sich automatisch der Steuercode auf 101 – 19%. Sie erhalten eine Programmmeldung über die Änderung.

Handelt es sich jedoch um eine Leistung, die Sie im 2. Halbjahr 2020 erbracht haben, die Verrechnung aber erst 2021 vornehmen, so müssen Sie diese Änderung manuell wieder ändern, da ja dann immer noch der geringere Steuersatz gültig ist.

Weitere Informationen

One thought on “Mehrwertsteueränderung 2021 in Deutschland – der Weg zurück in die 19% bzw. 7%”

  • Hallo, in der aktuellen V9.xxx (Liveupdate aktuell) sind die Einstellungen(Zeitraum der Ersetzung begrenzen) aus gegraut, also nicht zu bearbeiten. Woran kann das liegen? In Version 8.x geht es mit dem LU tadellos.

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