Sage 100 – Besteuerung nach Lieferadresse

In einem Kundenprojekt wurde ich mit der Anforderung konfrontiert, wie man die Besteuerung von Lieferungen nicht nach dem Auftraggeber sondern nach der Lieferadresse in der Sage 100 darstellen kann. In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen daher erläutern, welche Einstellungen man dafür treffen muss und wie diese Besteuerung in der Warenwirtschaft dargestellt wird. Anhand des deutschen Demomandanten der Sage 100 möchte ich diese Verfahrensweise dokumentieren.

Problemstellung

Ein deutsches Unternehmen erhält einen Auftrag von einem anderen deutschen Unternehmen zur Lieferung einer Ware an die Zweigstelle in Österreich. Diese Zweigstelle ist ein Unternehmen mit einer eigenen Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID-Nr.). Da es sich bei dem Geschäft um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt, ist bei der Rechnungsstellung an das deutsche Unternehmen die UStID-Nr. der österreichischen Zweigstelle anzugeben und die Lieferung ohne Mehrwertsteuer (ig. Lieferung) vorzunehmen. Auf der Rechnung ist der Hinweis zur innergemeinschaftlichen Lieferung zu vermerken.

Anlage der Stammdaten

  1. Das deutsche Unternehmen (Auftraggeber und Rechnungsempfänger) ist in den Stammdaten als Kunde anzulegen. Da es sich um ein inländisches Unternehmen handelt ist die Besteuerungsart auf Inland festzulegen. Die UStID-Nr. kann hinterlegt sein:
  2. Die österreichische Lieferadresse ist als eigenständiger Kunde in den Stammdaten der Sage 100 anzulegen. Die Besteuerungsart, die UStID-Nr. und das Länderkürzel sind zu hinterlegen:
  3. Die Lieferadresse wird dem deutschen Unternehmen  mit dem Verweis auf eine bestehende Adresse zugeordnet :
  4.           Sie suchen die betreffende Lieferadresse aus und gelangen zur Maske für abweichende Lieferadressen. Wählen Sie hier die Besteuerung nach Lieferadresse mit Ja und verlassen den Dialog über Schließen.

Belegerstellung mit abweichender Lieferadresse

Bei der Erstellung einer Auftragsbestätigung werden standardmäßig die Besteuerungsart und die UStID-Nr. des Auftraggebers angezeigt:

Erst mit der Auswahl der abweichenden Lieferadresse erfolgt nun die Änderung der Besteuerungsart und der UStID-Nr.:

Der Steuercode der Positionen wird entsprechend der Besteuerungsart für neue Artikel im Beleg gesetzt bzw. bei vorhandenen Artikeln im Beleg entsprechend angepasst.

Ausdruck

Auf dem Ausdruck werden die UStID-Nr. des Lieferempfängers und die Steuercodes der entsprechenden Besteuerungsart angezeigt. Auch der Steuertext der Besteuerungsart zur innergemeinschaftlichen Lieferung wird dargestellt:

Änderung der Lieferadresse im Folgebeleg

Wenn Sie die Lieferanschrift erst bei einem Folgebeleg (z.B. in einem Lieferschein bei vorhandener Auftragsbestätigung)  ändern und damit eine Änderung der Besteuerungsart bewirken, so erhalten Sie folgende Hinweismeldung:

Da es nun in einem Vorgang mindestens 2 verschiedene Besteuerungsarten gibt, können Sie mit dieser Änderung keine vorgangsbezogenen Rechnungen mehr erstellen. Dies ist nur noch belegbezogen über Beleg übernehmen in… möglich.

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