Anfang November 2024 wurde die Sage 100 in der Version 9.0.8 veröffentlicht. Wie schon in den vorhergehenden Versionen erfolgt das Ausrollen dieses Updates über das Liveupdate. Mit dem Update werden die Applikationen Rechnungswesen und Warenwirtschaft aktualisiert. In diesem Blogeintrag möchte ich Ihnen die Neuerungen vorstellen. Da sehr viele Änderungen im Hintergrund der Sage 100 Installation vorgenommen wurden, möchte ich mich auf die Änderungen im Bereich des Rechnungswesens und der Datenbankaktualisierung konzentrieren – also darauf was man in der Software sieht und worauf man achten sollte.
E-Rechnungen
Der Bereich E-Rechnungen importieren als gesetzliche Anforderung ab 2025 steht im Mittelpunkt der Änderungen zur Version 9.0.8. Um Ihnen umfassende Informationen zu diesem Bereich zu geben, lesen Sie hier bitte die folgenden Blogeinträge:
- E-Rechnung in der Sage 100 erstellen
- E-Rechnung in das Rechnungswesen der Sage 100 einlesen
- E-Rechnungen in die Warenwirtschaft der Sage 100 einlesen
Auch diese Blogeinträge werden regelmäßig aktualisiert und an die Neuerungen der Sage 100 angepasst.
Datenbankaktualisierung
Nach dem Liveupdate sind auch Änderungen in den Datenbanken notwendig, d.h. Sie müssen nach dem Update die Globale Datenbank und die Applikationsdatenbanken aktualisieren.
Melden Sie sich dazu an der entsprechenden Datenbank ab und Sie erhalten folgende Meldung:
Es öffnet sich ein Fenster, das die einzelnen Updateschritte der Datenbank anzeigt. Diese Liste kann sehr umfangreich sein, wenn es eine Datenbank aus einer älteren Version ist.
Über den Button Aktualisieren erfolgt das Update der Datenbank.
Neben der Aktualisierung der Globalen Datenbank müssen Sie die Postleitzahlen innerhalb der Globalen Datenbank neu einlesen. Dazu wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt und wählen mit der rechten Maustaste das Einlesen aus.
Neuerungen im Rechnungswesen
Da der Schwerpunkt der Neuerungen in der Version 9.0.8 der Import der E-Rechnung ist, gibt es nur einige kleinere Neuerungen im Rechnungswesen, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern.
Auslandszahlungsverkehr nach DIN 20022
Seit November 2022 kann die Übersendung der Daten im Bereich des Auslandszahlungsverkehrs auf Basis der DIN 20022 an die Banken erfolgen. Mit der Version 9.0.8 wurde diese Versendungsart in den Zahlungsverkehr aufgenommen und steht Ihnen ergänzend für DTAZV zur Verfügung. In den Grundlagen des Zahlungsverkehrs können Sie nun diesen neuen Versendungsweg einstellen und bei der Erstellung der Exportdateien im Zahlungsverkehr nutzen.
In den nächsten Jahren werden das Eurosystem und SWIFT die alten MT-Formate für den Zahlungsverkehr auf XML umstellen. Gleichzeitig werden auch andere große Märkte wie Großbritannien und die USA auf ISO 20022 umstellen. China, Japan und die Schweiz haben bereits umgestellt. Insgesamt gibt es über 200 Initiativen in über siebzig Ländern, die entweder bereits ihre Zahlungssysteme auf Basis von ISO 20022 umgestellt haben, diese aktuell einführen oder sich in der Planungsphase befinden. Die Übergangszeit endet wahrscheinlich für Deutschland und Österreich im Oktober 2025.
Wirtschafts-Identifikationsnummer – W-Id-Nr. (nur Deutschland)
Der Gesetzgeber in Deutschland hat mit der Einführung der §§ 139a bis 139d Abgabenordnung (AO) dem Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe übertragen, jedem Steuerpflichtigen ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal für steuerliche Zwecke zuzuteilen. Beim Identifikationsmerkmal unterscheidet § 139a AO zwischen natürlichen Personen und wirtschaftlich Tätigen.
Die künftige W-Id-Nr. stellt somit die eindeutige Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen dar. Zunächst wird die W-Id.Nr. weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch andere bestehende Identifikationsnummern ersetzen, vielmehr soll sie parallel zu diesen verwendet werden. Allerdings soll in der Zukunft mit der W-Id.Nr. die Verwaltung vereinfacht werden. So soll diese bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden genutzt werden.
Der Aufbau der W-Id-Nr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Weiteres Merkmal ist eine mit Bindestrich getrennte 5-stellige Unterscheidung, die der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten dient. Zunächst ist nur Unterscheidungsmerkmal 00001 zulässig. Weitere Unterscheidungsmerkmale (beginnend mit 00002) werden ab dem 01.03.2026 mitgeteilt. Beispielhaft könnte eine W-Id-Nr. wie folgt aussehen: DE123456789-00001.
Für einen Übergangszeitraum soll nicht beanstandet werden, wenn ein wirtschaftlich Tätiger statt seiner W-Id-Nr. die Steuernummer angibt. Es entstehen keine steuerlichen Nachteile, wenn Sie bis Ende des Jahres 2024 noch keine ID erhalten haben, denn die Angabe der W-Id.Nr. ist bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.
Die Hinterlegung können Sie schon jetzt in den Mandantengrundlagen vornehmen. Es hat jedoch keine weiteren Auswirkungen in der Software (Stand 11/2024). Es wird geprüft, ob die W-ID-Nr mit der UStID übereinstimmt. Ist dem nicht so, erhalten Sie eine Programmmeldung.
Schnittstelle zur elektronischen Übermittlung an die Deutsche Rentenversicherung – euBP (nur Deutschland)
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung an die Deutsche Rentenversicherung ist in den Lohnprogrammen schon gelebte Praxis. Neben den Daten aus den Lohnprogrammen müssen Sie prüfungsrelevante Daten ab 2025 auch aus Ihrer Finanzbuchhaltung übermitteln. Bis 2024 war dies freiwillig möglich.
Die Übergabe erfolgt aus dem Bereich des Jahresabschlusses und basiert auf das Setzen des Kennzeichens euBP Datenexport im Sachkontenstamm. Sie müssen die notwenigen Konten für den Export kennzeichnen:
Wenn Sie zur Vorbereitung des Exports eine Vielzahl von Konten umstellen wollen, so steht Ihnen auch die Schnelländerung im Bereich der Stammdaten zur Verfügung:
Der Export der gekennzeichneten Konten erfolgt über den Jahresabschluss -> euBP Datenexport.
Im Vorschaltdialog legen Sie das Jahr und den Buchungskreis für den Export fest:
Es werden ihnen in einer Auskunft alle festgelegten Konten inkl. der Buchungen angezeigt. Diese Übersicht dient nur zur Information.
Über den Button Datensätze exportieren können Sie die Mandantenbezeichnung die Bilanzart und das Zielverzeichnis für die Datei festlegen:
Die nun erstellte und abgelegte Datei können Sie zur Prüfung übersenden:
Saldenauskunft Sachkonten
Eine scheinbar kleine Erweiterung in den Auskünften ermöglicht nun eine schnelle Übersicht über die Buchungen auf einzelne Konten. Im Gegensatz zu der Kontoauskunft, welches für jedes Konto einzeln aufgerufen werden muss, kann nun die Saldenauskunft einen sehr schnellen Überblick über einzelne Konten oder Kontengruppen geben:
Wie in jeder Auskunft können Sie die Spalten der Übersicht ein- und ausblenden und die Datensätze nach eigenen Anforderungen sortieren und gruppieren:
Im Bereich der Details für das Sachkonto können Sie einzelne Buchungen markieren und den Buchungsnachweis oder die Buchung direkt in der Buchungserfassung öffnen. Sollten Sie das Sage DMS einsetzen, so kann auch der Beleg angezeigt werden.