Mit dem Beginn des neuen Jahres 2019 ergibt sich für die Anwender der deutschen Version die Notwendigkeit der Änderung von Kennzahlen zur Umsatzsteuervoranmeldung. Mit dem neuen Formular wurde für das Jahr 2019 eine Änderung in den Positionen für die Darstellung von Revers-Charge-Verfahren festgelegt.
Ausgangssituation
Noch mit dem Formular für das Jahr 2018 war eine Unterteilung der Fälle für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UStG je nach Vorfall in den Kennzeichen 68 und 60 unterteilt. Das zu leistende Unternehmen hat diese gesondert darstellen müssen:
2018
Der Leistungsempfänger hat diese in der Umsatzsteuervoranmeldung in den Kennzeichen 46/47, 52/53, 73/74, 78/79 und 84/85 auch je nach Geschäftsfall gesondert dargestellt:
2018
Diese Unterteilung der Meldung muss für alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2018 auch noch vorgenommen und in den entsprechenden Meldungen abgegeben werden. Die Aufteilung endet mit dem Kalenderjahr 2018.
Neues Umsatzsteuervoranmeldungsformular 2019
Mit dem Jahr 2019 sind die steuerpflichtigen Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs. 5 UStG schuldet, vom leistenden Unternehmen in der KZ 60 zu melden. Eine weitere Unterteilung ist nun nicht mehr notwendig.
2019
Der Leistungsempfänger meldet diese Vorgänge nun getrennt nach Sachverhalt in folgenden Kennziffern:
Kennziffern 46/47
- steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers
Kennziffern 73/74
- Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen
Kennziffern 84/85
- andere Leistungen in denen der Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt
2019
Welche Arbeiten müssen in der Sage 100 durchgeführt werden?
Die Anpassungen an das neue Formular können Sie erst nach der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2018 vornehmen. Würden Sie diese Umstellung vorher vornehmen, so werden die Werte für die Meldung Dezember nicht richtig dargestellt.
Als Soll-Versteuerer wird in der Regel das Kennzeichen für die Umsatzsteuervoranmeldung im Sachkonto hinterlegt und müsste hier nun an die neuen Gegebenheiten 2019 verändert werden:
Beispiel aus dem Demomandanten der Sage 100 – Soll-Versteuerer
Im Sachkonto S17860 ist das Kennzeichen 53s hinterlegt. Dieses ändern Sie nun auf das bereits vorhandene Kennzeichen 85s:
Hier müssen Sie nun alle Konten prüfen, die Sie im Bereich des Reverse Charge verwenden.
Beispiel aus dem Demomandanten der Sage 100 – Ist-Versteuerer
Im Bereich der Ist-Versteuerer wird in der Regel die Hinterlegung des Kennzeichens im Steuercode genutzt. Hier müssen Sie die Änderungen der Kennzeichen in dem Bereich vornehmen:
Hinweis
Sollten Sie diese Änderungen nicht vollständig vorgenommen haben und es sind Umsätze auf den Konten mit den alten Umsatzsteuervoranmeldungskennziffern vorhanden, so erhalten Sie eine entsprechende Warnmeldung bei der Meldung im Jahr 2019.