In den Unterhaltungen zum Buchen von Eingangsrechnungen und Belegen kam es immer wieder zu Diskussionen, ob für jeden Vorsteuersatz auch ein eigenes Konto benötigt wird. Natürlich ist es für die Nachvollziehbarkeit einer jeden Buchung ratsam, mit einer Vielzahl von Konten zu arbeiten. Doch warum sollte man jede Buchung im Bereich der Vorsteuer auf verschiedene Konten aufteilen? Alle Vorsteuerkonten haben das gleiche Kennzeichen für die Position in der Umsatzsteuervoranmeldung und auch hier werden die Beträge zusammen ausgewertet.
Hinweis: Diese Verfahrensweise sprechen Sie bitte mit Ihrer steuerlichen Vertretung und der Controllingabteilung ab – eventuelle Berechnungen in eigenen Auswertungen basierend auf Sachkonten könnten ggf. andere Ergebnisse (Berechnung der Steuer auf Basis eines Sachkontos) darstellen. Die hier dargestellte Vorgehensweise ist nicht für die Umsatzsteuer geeignet.
Buchung auf ein Vorsteuerkonto
In der Buchungserfassung wird über das Sachkonto der Steuercode für die Vorsteuer und daraus über die Festkonten – Vorsteuer das entsprechende Vorsteuerkonto ermittelt. Im Steuercode ist festgelegt, ob dieser zum vollen Steuersatz 19% (AT=20%) oder zum ermäßigten Steuersatz 7% (AT=10%) gebucht wird. Der ermittelte Steuerbetrag wird in das Feld Steuerbetrag als Vorschlagswert übernommen:
Sie können den Steuerbetrag überschreiben. Damit wird dieser Betrag auf das entsprechende Sachkonto gebucht. Mit dieser Methode vermeiden Sie zusätzliche Buchungen (z.B. Ortstaxe oder Kurabgaben):
Buchungsnachweis
Im Buchungsnachweis ist ersichtlich, dass auf das Vorsteuerkonto für den Steuercode 101 der manuell eingegebene Betrag gebucht wurde:
Vorsteuerdifferenzen auswerten
Um diese Vorsteuerdifferenzen ersichtlich zu machen, können Sie eine Auswertung im Bereich des Umsatzsteuer -Umsatzsteuerjournal aufrufen. Sie wählen die Auswertung Steuerdifferenz und geben den Betrag ein, ab welchem Betrag die Differenzen angezeigt werden sollen.
In der Auswertung wird der vorgeschlagene Steuerbetrag (entsprechend der Steuercode) und der tatsächliche gebuchte Steuerbetrag gegenüber gestellt und die Differenz ausgewiesen: